Infos für Lerntherapeut*innen
Qualifikationsnachweise für Lerntherapeut*innen – vom BLT empfohlen:
1. Master of Arts (M.A.) oder Bachelor of Arts (B.A.) mit lerntherapeutischer Ausrichtung
Voraussetzungen für die Studiengänge sind ein Grundstudium (Bachelor) oder eine Berufsausbildung und -erfahrung von mindestens einem Jahr. Die Master- bzw. Bachelorabsolventen erhalten auf Wunsch mit dem Abschluss auch das Zertifikat „Integrative/r Lerntherapeut/in FiL“.
2. Zertifikat „Integrative/r Lerntherapeut/in FiL“
2.1. Den Titel können Absolventen eines vom FiL zertifizierten Weiterbildungsganges erwerben.
2.2. Der Titel kann über eine „Externenprüfung“ beim FiL erworben werden. Voraussetzungen:
- Mehrjährige Berufserfahrung
- Hochschulabschluss (ggf. Ausgleich)
- Fortbildungsnachweise gemäß der Weiterbildungsordnung des FiL
Eine ausführliche Darstellung der Richtlinien zum Erwerb des Titels finden Sie hier.
3. Zertifikate "Dyslexietherapeut*in BVL"/Dyskalkulietherapeut*in BVL und ein Hochschulabschluss
Die Zertifikate können ausschließlich in vom BVL zertifizierte Weiterbildungsgängen erworben werden
Hier finden Sie weitere Informationen
Zu weiteren Abschlüssen sowie Sonder-/Übergangsregelungen für den Titelerwerb „Integrative/r Lerntherapeut/in FiL“ beraten wir Sie gern: